FAQ - Häufige Fragen zur Hebebühnen-Miete in Frankfurt (PAA)

chevronDown

Welche Bühne für welchen Untergrund?

Auf tragfähigen Industrieböden und Asphalt: Elektro-Scherenbühne mit glatten Reifen. Auf Pflaster, Schotter oder Rasenflächen: Diesel-Scherenbühne oder Geländemodell mit Allradantrieb und Pendelachse. Für steile Böschungen oder stark strukturiertes Gelände (Baugruben, Dämme): Kettenarbeitsbühne (Steigfähigkeit >50 %).

Ist eine Versicherung im Mietpreis enthalten?

Nein – die Betriebshaftpflicht für das Gerät liegt beim Mieter. Luibl empfiehlt den Abschluss einer Baugeräteversicherung für die Mietdauer. Auf Anfrage werden entsprechende Hinweise zur Versicherungsabdeckung mitgeliefert.

Wie erfolgt die Anlieferung in der Frankfurter Innenstadt?

Lieferung mit eigener Tiefladerflotte. Im Innenstadtbereich (Umweltzone Frankfurt, Grüne Plakette erforderlich) erfolgt die Zustellung mit entsprechend ausgestatteten Fahrzeugen. Anlieferung auf Abruf, Zeitfenster nach Absprache – auch für Nacht- und Frühlieferungen vor 7 Uhr.

Brauche ich eine Genehmigung für den Gehweg?

Ja. Wer eine Arbeitsbühne auf öffentlichem Verkehrsgrund (Gehweg, Fahrbahn) abstellt, benötigt eine Sondernutzungserlaubnis beim Straßenverkehrsamt Frankfurt (Stverk). Luibl unterstützt bei der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen auf Anfrage.

Muss ich geschult sein, um eine Arbeitsbühne bedienen zu dürfen?

Ja. Für den gewerblichen Einsatz ist eine Bedienerberechtigung nach DGUV Regel 100-500 und IPAF PAL-Karte vorgeschrieben. Der Unternehmer ist verpflichtet, nur unterwiesenes und berechtigtes Personal einzusetzen.